Reicht die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die Rentenlüge war nur der Anfang

Wer kann sich nicht noch an die Worte des damaligen Ministers Blüm erinnern, als er sagte: „Die Renten sind sicher!“ Es hat gar nicht lange gedauert, da wurden alle eines Besseren belehrt und wer im Rentenalter wirklich den Ruhestand genießen möchte, der kommt nicht umhin, in dieser Richtung zusätzlich mit einer privaten Absicherung vorzusorgen. Eine ähnliche Situation bietet sich mittlerweile bei der gesetzlichen Pflegeversicherung. Mit dieser eigens ins Leben gerufenen Versicherung wollte man der ständig wachsenden Zahl der Pflegebedürftigen entgegenwirken und die damit verbundenen Kosten auffangen. Da jedoch die Kosten immer mehr und mehr in die Höhe schießen, ist es nahezu unmöglich, dass dies alles durch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gedeckt werden kann. Also muss auch hier eine zusätzliche Absicherung geschaffen werden.

Pflegezusatzversicherung ja, aber in welcher Form?

Wer für den Fall der Pflegebedürftigkeit nicht ein blaues Wunder erleben möchte, der muss auch hier – genau wie bei der Altersrente – zusätzlich eine private Absicherung vornehmen. Für einen adäquaten Vergleich von Pflegeversicherungen, sollte man sich vorab mit den verschiedenen Produktvarianten auseinandersetzen. Dazu gibt es in der Regel drei verschiedene Modelle. Es handelt sich um die Pflegerentenversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung. Jede für sich betrachtet ist in der Lage, die Kosten für die versicherte Person im Pflegefall aufzufangen. In den meisten Fällen der Pflegebedürftigkeit reichen nämlich die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung absolut nicht aus. Kann man die restlichen Kosten nicht selbst aufbringen, so werden in diesen Fällen die Familienmitglieder in die Pflicht genommen. Durch den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung kann man diesen Schritt verhindern. So verschafft man sich ein besseres Gefühl in der Gewissheit, dass die Familie im Falle der eigenen Pflegebedürftigkeit nicht zur Kasse gebeten wird.

 

Interessantes im Netz zur Thematik Pflegeversicherung:

www.viror.de/welche-vermogensabsicherung-verspricht-einem-die-pflegeversicherung/

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